ACHTUNG!!! Ich bin jetzt offiziell ein Rebell

So schnell wird man also zum Outlaw!

Um was geht es?

Wie es aussieht verstosse ich mit meiner 100%-Honorar-Zurück-Garantie gegen den Kodex von Lissabon! Der Kleinreport hat das Thema aufgegriffen und spricht von einem «ethischen» Konflikt.

Der Kodex von Lissabon schreibt vor, was PR-Fachleute tun und lassen dürfen und was nicht. Er stammt aus dem Jahr 1989. Die Mitglieder der Schweizerischen Public Relations Gesellschaft müssen sich an diesen Kodex halten.

Insbesondere geht es um den Artikel 10, der da lautet: «Public Relations-Fachleute dürfen keine vertragliche Vereinbarung eingehen, in denen sie ihrem Auftrag- oder Arbeitgeber messbare Erfolgsgarantien abgeben.»

Es fragt sich bloss weshalb? Warum sollte PR-Fachleuten so etwas verboten werden? Ich vertrete nach wie vor die klare Meinung, dass das, was in anderen Branchen zur Normalität gehört, auch für die Kommunikationsbranche gelten muss.

Ein paar Punkte gilt es zu beachten:

Der Code von Lissabon stammt aus dem Jahr 1989. Und damals sah die Welt der Messbarkeit noch ziemlich anders aus als heute. Dies betrifft nicht nur den online- sondern auch den offline-Bereich.
Die DREIZWEIEINS GmbH ist nicht Mitglied der Schweizerischen Public Relations Gesellschaft, zumal PR nur ein Teil ihres Tätigkeitsgebietes ist.
Die DREIZWEIEINS GmbH verspricht nichts, was sie nicht halten kann. Wenn ein Ziel nicht messbar ist, kann natürlich auch keine 100%-Honorar-Zurück-Garantie abgegeben werden.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich habe natürlich nicht das Geringste gegen Verhaltensregeln in Form von Kodizes. Im Gegenteil. Es braucht sie meiner Meinung nach heute mehr denn je. Allerdings sollten Sie auch zeitgemäss sein. Deshalb schlage ich der Schweizerischen Public Relations Gesellschaft vor, sich für eine Anpassung des Artikels 10 einzusetzen. Dann werde ich vielleicht auch Mitglied der SPRG…

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